Erfolg ist eine Treppe, keine Tür.

Arbeitssprachen: Deutsch / Englisch             Nebensprache: Spanisch

Angestellter Übersetzer von 1985 – 2005 (M.A.N., MTU, Blohm+Voss)
Freiberuflich seit 2005

Fachgebiete:
– Schiff+Maschine
– Gastronomie
– Urkunden (Zeugnisse, Urteile, Schriftsätze)

Die Qualifikation: Die Berufsbezeichnung Übersetzer und Dolmetscher ist in Deutschland nicht geschützt. Grundsätzlich kann sich jede Person als Übersetzer und/oder Dolmetscher bezeichnen und auch als solche arbeiten. Ob es sich um einen „selbsternannten“ Übersetzer/Dolmetscher handelt, ist leicht herauszufinden: Die Qualitätsmerkmale sind: ein Universitätsabschluss (Dipl.-Übersetzer/Dolmetscher), ein staatlicher Abschluss oder eine Listung als beeidigter/ermächtigter Übersetzer/Dolmetscher unter www.justiz-dolmetscher.de.

Der Preis:     Möchte man einen Übersetzungsauftrag vergeben, sucht man zuerst einen dazu qualifizierten Übersetzer. Je nach Fachgebiet könnte das schon etwas schwierig werden. Danach schaut man auf den Preis. Bei vielen meiner Berufskollegen ist die Preisangabe derart kompliziert gestaltet, dass ein Laie zumindest sehr verunsichert ist, wenn er Angebote vergleicht, die dann oft nicht wirklich Aufschluss geben, wie teuer die Übersetzung schlussendlich wird.

Ich möchte hier nicht auf die vielen Arten der Preisgestaltung eingehen, sondern einen einfachen Ausweg aus diesem Dilemma aufzeigen: Lassen Sie sich ein Festpreisangebot machen. Bestehen Sie einfach darauf. Eine Abrechnung nach Aufwand sowie Zeilen- oder Wortpreise können zu unliebsamen Überraschungen führen.

Haben Sie akut einen Übersetzungsauftrag zu vergeben, schicken Sie mir einfach den zu übersetzenden Text per E-Mail zu. Sie erhalten dann umgehend ein Festpreisangebot.

Sie suchen einen beeidigten/ermächtigten Übersetzer/Dolmetscher für andere Sprachen? Unter www.justiz-dolmetscher.de  sind alle in Deutschland beeidigten/ermächtigten Übersetzer/Dolmetscher gelistet.